gegebenenfalls bei Kaiser und Reich die Rechte der kleinen Territorien vertreten konnte. Das sollte sich im bayrischen Erbfolgekrieg und seinen Nachwirkungen zeigen, die den Anlaß gaben, daß Mecklenburg und Preußen einander wieder näher traten.
Am 3. Januar 1778 starb der bayrische Kurfürst Maximilian Joseph. Ein Teil des Kurfürstentums wollte Joseph II- als erledigtes Reichslehn einziehen, Friedrich der Große trat diesen Plänen entgegen und begann den Feldzug in Böhmen, der mit dem Frieden von Teschen endete. Mecklenburg glaubte Ansprüche auf die Landgrafschaft Leuchtenberg zu haben. Als der dänische Etatsrat v. Moser in einer Veröffentlichung über die bayrische Frage meinte, auf Leuchtenberg habe niemand ein Recht, erhob sich in Schwerin große Entrüstung; denn schon vor dem Tode des Kurfürsten hatten die Minister dem Herzog vorgestellt, daß die Gelegenheit der bayrischen Thronfolge benutzt werden müsse 50), um Leuchtenberg zu erhalten. Das wollte man Preußen anbieten und dafür die vier verpfändeten Ämter zurücknehmen, während Strelitz mit Geld abgefunden werden sollte. Aber leider waren die Ansprüche nur schlecht begründet. Der umfangreiche Bericht aus dem Archiv, den die Minister anfertigen ließen, ergab zwar, daß im Jahre 1502 Kaiser Maximilian dem mecklenburgischen Herzog Heinrich dem Friedfertigen als Dank für seine Dienste und als besondere Auszeichnung die Anwartschaft auf diese Grafschaft verliehen hatte, seitdem war man zwar auf diese Angelegenheit wieder zurückgekommen, war aber in Wien stets abgewiesen worden 51). Moser hatte mit seiner Ansicht also nicht ganz unrecht, aber man beschloß in Schwerin, ihm eine für Gelehrte bestimmte goldene Medaille zuzusenden und ihn zu ersuchen, bei weiteren Veröffentlichungen auch die mecklenburgischen Ansprüche zu vertreten, die ihm als begründet dargestellt wurden. Er hat dies auch getan, denn in späteren Schriften trat er für Mecklenburg in dieser Angelegenheit ein. - Nun sondierte das Strelitzer Ministerium, das
50) Promemoria des Ministeriums an den Herzog, 5. April 1777. Schw. A.
51) Vgl. Raabe, Meckl. Vaterlandskunde, S. 352, Bd. III.